Kreisverkehrswacht Konstanz-Hegau e.V.
Teilnahmebedingen und Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB) der Kreisverkehrswacht Konstanz- Hegau (KVW) für die Durchführung von Sicherheitstrainings § 1 Allgemeines 1. Zur Teilnahme an der Veranstaltung sind nur Personen berechtigt, die - angemeldet und im Besitz einer Anmeldebestätigung sind - die Teilnahmegebühr entrichtet haben - sofern sie mit einem fremden Fahrzeug an der Veranstaltung teilnehmen möchten, eine Einverständniserklärung des Fahrzeughalters nachweisen können - im Besitz einer für das jeweilige Fahrzeug gültigen Fahrerlaubnis sind (Mitführ- und Nachweispflicht). 2. Auf dem Trainingsgelände gelten sämtliche verkehrsrechtlichen Regeln. Den Weisungen des Veranstalters ist Folge zu leisten.
- Jeder Teilnehmer ist für die Verkehrssicherheit seines Fahrzeugs selbst verantwortlich. - Es besteht Gurtanlegepflicht. - Während der Veranstaltung gilt absolutes Alkoholverbot (0,0 Promille). - Für die Teilnahme an motorisierten Zweiradtrainings (Motorrder usw.) ist das Tragen kompletter Schutzkleidung Bedingung. 3. Die Teilnahme von Begleitpersonen ist nicht gestattet. 4. Während des Kurses ist den Anweisungen der Trainer unbedingt Folge zu leisten, ein Losfahren in diejeweilige Übung darf nur nach ausdrücklicher Anweisung seitens der KVW-Trainer erfolgen. Bei Verstößen gegen diese Anweisungen oder die verkehrsrechtlichen Regeln, die geeignet sind, den Teilnehmer selbst, andere Personen oder Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, kann ein Teilnehmer vom Kurs ausgeschlossen werden, ohne dass ein Anspruch auf Rückzahlung der Kursgebhr besteht. 5. Die KVW behlt sich das Recht vor, Kurstermine zu verschieben bzw. abzusagen, wenn sich weniger als acht Teilnehmer angemeldet haben oder die Wetterverhltnisse eine Durchführung des Kurses nach Einschtzung des verantwortlichen Kursleiters ohne Gefährdung der Kursteilnehmer oder der benutzten Fahrzeuge nicht zulassen. 6. Die Platz- und Betriebsordnung sowie die Bestimmungen des Sicherheitskonzepts sind bei allen Veranstaltungen zu beachten und einzuhalten. Bei Verstoß gegen § 1 sind jegliche Haftungsansprüche gegenber der KVW KN-Hegau ausgeschlossen. 7. Bei Doppelnutzung des Fahrzeugs kann es zu Einschränkungen der praktischen Fahranteile kommen. § 2 Leistungen und Preise Für die vertraglichen Leistungen gelten die Beschreibungen für den Veranstaltungszeitraum gem Angebot. Die Anmeldung zu der Veranstaltung ist verbindlich. Ein bedingter Vertragsabschluss ist ausgeschlossen. § 3 Versicherungen 1. Das Training wir auf einem vom Teilnehmer mitzubringenden Fahrzeug durchgeführt. Das Fahrzeug muss über eine gültige Zulassung (Versicherung, HU) verfügen. Auf Anforderung ist jeder Teilnehmer verpflichtet,der KVW KN-Hegau einen Nachweis des Versicherungsschutzes vorzulegen. Ohne ausreichenden Versicherungsschutz ist die Teilnahme an der Veranstaltung nicht gestattet. 2. Optional kann für das Motorrad- u. Pkw-Fahrsicherheitstraining eine erweiterte Haftpflicht-/Vollkaskoversicherung mit der Anmeldung zu den folgenden Bedingungen abgeschlossen werden. a.) Kosten Versicherung PKW/Motorrad 8,50 € einschließlich der Versicherungssteuer in der jeweils geltenden Höhe. Der Selbstbehalt beträgt 307 €. b.) Der Versicherungsschutz dieser Zusatzversicherung beginnt mit der Ankunft und endet mit dem Verlassen des Übungsgeländes bzw. mit Beendigung des Trainingstages und umfasst die Durchführung aller fahrpraktischen Übungen. c.) Zusätzlicher Versicherungsschutz besteht bis zu einer Deckungssumme von 2,5 Mio. EUR pauschal für Personenschäden, 500.000 € für Sach- und 50.000 € für Vermögensschäden. (Reifenschäden,Motorradkleidung u. Helm sind von der Versicherung ausgeschlossen) § 4 Zahlungs- und Stornobedingungen • Die Teilnahmegebühr ist bis spätestens 10 Tage vor der Veranstaltung zu entrichten. Maßgeblich ist der Zahlungseingang bei der KVW KN-Hegau e.V. • Der Teilnehmer kann das Training vor Beginn kündigen (Stornierung). - Bei einer Stornierung bis 15 Tage vor Kursbeginn fallen keine Stornogebühren an. - Bei Stornierungen ab 14 Tage vor dem Termin fallen 50% der Kursgebühr an Stornokosten an. - Bei Stornierungen ab 7 Tage vor dem Termin fallen 75% der Kursgebühr an Stornokosten an. - Bei Stornierungen ab einem Tag vor dem Kurstag fallen 100% der Kursgebühr an. • Zur Fristwahrung muss die Rücktrittserklärung grundsätzlich schriftlich, per Email oder Telefax erfolgen.Bindend ist der Eingang der Erklärung bei der KVW KN-Hegau. • Anfallende Stornogebühren sind sofort zur Zahlung fällig. • Bei Nichtteilnahme an einem gebuchten Kurs, auch im Falle einer Erkrankung, entsteht kein Anspruch auf Erstattung der Kursgebühr. Es gelten die o.g. Stornobedingungen. • Die KVW KN-Hegau ist berechtigt, die Stornogebühren gegen eine bereits entrichtete Teilnahmegebühr aufzurechnen. § 5 Gewährleistung/Leistungsstörungen Die KVW KN-Hegau leistet Gewähr für eine gewissenhafte Vorbereitung und Abwicklung, für die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger, für die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung sowie für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Die KVW KN-Hegau ist berechtigt, durch Erbringung einer gleichwertigen Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen. Im Übrigen kann die Abhilfe verweigert werden, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Die KVW KN-Hegau ist nicht verantwortlich für Leistungsstörungen bei Veranstaltungen Dritter, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Beschreibung oder Bestätigung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind und leistet insoweit keine Gewähr, auch nicht bei Teilnahme eines von ihm Beauftragten an solchen Sonderveranstaltungen. § 6 Haftung 1. Die Teilnahme an den Trainings der KVW KN-Hegau erfolgt auf eigenes Risiko und auf eigene Gefahr. 2. Schäden, die durch das eigene Fahrzeug verursacht werden bzw. am eigenen Fahrzeug entstehen, gehen zu Lasten des Teilnehmers. 3. Der Teilnehmer hat die Möglichkeit, für die Durchführung des Trainings eine zusätzliche Versicherung abzuschließen. Siehe §3 Versicherungen. 4. Darüber hinaus ist die Haftung der KVW KN-Hegau ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Nebenpflichtverletzungen, mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter gegenüber dem Teilnehmer. 5. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht für zwingende Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes. 6. Dem Teilnehmer ist bekannt, dass es sich bei dem Fahrsicherheitstraining um eine Veranstaltung mit erhöhtem Gefahrenpotential handelt, bei der auch bei Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt eine Schädigung nicht auszuschließen ist. 7. Der Teilnehmer nimmt daher auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. 8. Die KVW KN-Hegau haftet nicht für Schäden, die auf Umständen beruht, die sich auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen er nicht abwenden konnte (Höhere Gewalt). § 7 Personenbezogene Daten Die KVW KN-Hegau ist berechtigt, im erforderlichen Umfang Daten im Zusammenhang mit Buchungen und Durchführung einer Veranstaltung zu erheben, zu verarbeiten und zu speichern, ggf. die dazu erforderlichen Daten einer vorhandenen Mitgliedschaft zu nutzen. Diese Daten dürfen für die Zeit der Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung gespeichert werden. Die Daten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Die Speicherung der Daten kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. § 9 Sonstige Bestimmungen 1. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Fahrsicherheitstraining im Verhältnis zu den Teilnehmern oder zum Fremdveranstalter/Mieter ist Singen. 2. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. 3. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam, undurchführbar oder lückenhaft sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen, undurchführbaren oder fehlenden Bestimmung gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die die Parteien vereinbart hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit, Undurchführbarkeit oder Lückenhaftigkeit bewusst gewesen wäre. Stand: November 2016
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Kreisverkehrswacht Konstanz-Hegau e.V.
Teilnahmebedingen und Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB) der Kreisverkehrswacht Konstanz-Hegau (KVW) für die Durchführung von Sicherheitstrainings § 1 Allgemeines 1. Zur Teilnahme an der Veranstaltung sind nur Personen berechtigt, die - angemeldet und im Besitz einer Anmeldebestätigung sind - die Teilnahmegebühr entrichtet haben - sofern sie mit einem fremden Fahrzeug an der Veranstaltung teilnehmen möchten, eine Einverständniserklärung des Fahrzeughalters nachweisen können - im Besitz einer für das jeweilige Fahrzeug gültigen Fahrerlaubnis sind (Mitführ- und Nachweispflicht).
- Jeder Teilnehmer ist für die Verkehrssicherheit seines Fahrzeugs selbst verantwortlich. - Es besteht Gurtanlegepflicht. - Während der Veranstaltung gilt absolutes Alkoholverbot (0,0 Promille). - Für die Teilnahme an motorisierten Zweiradtrainings (Motorrder usw.) ist das Tragen kompletter Schutzkleidung Bedingung. 3. Die Teilnahme von Begleitpersonen ist nicht gestattet. 4. Während des Kurses ist den Anweisungen der Trainer unbedingt Folge zu leisten, ein Losfahren in diejeweilige Übung darf nur nach ausdrücklicher Anweisung seitens der KVW-Trainer erfolgen. Bei Verstößen gegen diese Anweisungen oder die verkehrsrechtlichen Regeln, die geeignet sind, den Teilnehmer selbst, andere Personen oder Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, kann ein Teilnehmer vom Kurs ausgeschlossen werden, ohne dass ein Anspruch auf Rückzahlung der Kursgebhr besteht. 5. Die KVW behlt sich das Recht vor, Kurstermine zu verschieben bzw. abzusagen, wenn sich weniger als acht Teilnehmer angemeldet haben oder die Wetterverhltnisse eine Durchführung des Kurses nach Einschtzung des verantwortlichen Kursleiters ohne Gefährdung der Kursteilnehmer oder der benutzten Fahrzeuge nicht zulassen. 6. Die Platz- und Betriebsordnung sowie die Bestimmungen des Sicherheitskonzepts sind bei allen Veranstaltungen zu beachten und einzuhalten. Bei Verstoß gegen § 1 sind jegliche Haftungsansprüche gegenüber der KVW KN-Hegau ausgeschlossen. 7. Bei Doppelnutzung des Fahrzeugs kann es zu Einschränkungen der praktischen Fahranteile kommen. § 2 Leistungen und Preise Für die vertraglichen Leistungen gelten die Beschreibungen für den Veranstaltungszeitraum gem Angebot. Die Anmeldung zu der Veranstaltung ist verbindlich. Ein bedingter Vertragsabschluss ist ausgeschlossen. § 3 Versicherungen 1. Das Training wir auf einem vom Teilnehmer mitzubringenden Fahrzeug durchgeführt. Das Fahrzeug muss über eine gültige Zulassung (Versicherung, HU) verfügen. Auf Anforderung ist jeder Teilnehmer verpflichtet,der KVW KN-Hegau einen Nachweis des Versicherungsschutzes vorzulegen. Ohne ausreichenden Versicherungsschutz ist die Teilnahme an der Veranstaltung nicht gestattet. 2. Optional kann für das Motorrad- u. Pkw-Fahrsicherheitstraining eine erweiterte Haftpflicht-/Vollkaskoversicherung mit der Anmeldung zu den folgenden Bedingungen abgeschlossen werden. a.) Kosten Versicherung PKW/Motorrad 8,50 € einschließlich der Versicherungssteuer in der jeweils geltenden Höhe. Der Selbstbehalt beträgt 307 €. b.) Der Versicherungsschutz dieser Zusatzversicherung beginnt mit der Ankunft und endet mit dem Verlassen des Übungsgeländes bzw. mit Beendigung des Trainingstages und umfasst die Durchführung aller fahrpraktischen Übungen. c.) Zusätzlicher Versicherungsschutz besteht bis zu einer Deckungssumme von 2,5 Mio. EUR pauschal für Personenschäden, 500.000 € für Sach- und 50.000 € für Vermögensschäden. (Reifenschäden,Motorradkleidung u. Helm sind von der Versicherung ausgeschlossen) § 4 Zahlungs- und Stornobedingungen • Die Teilnahmegebühr ist bis spätestens 10 Tage vor der Veranstaltung zu entrichten. Maßgeblich ist der Zahlungseingang bei der KVW KN-Hegau e.V. • Der Teilnehmer kann das Training vor Beginn kündigen (Stornierung). - Bei einer Stornierung bis 15 Tage vor Kursbeginn fallen keine Stornogebühren an. - Bei Stornierungen ab 14 Tage vor dem Termin fallen 50% der Kursgebühr an Stornokosten an. - Bei Stornierungen ab 7 Tage vor dem Termin fallen 75% der Kursgebühr an Stornokosten an. - Bei Stornierungen ab einem Tag vor dem Kurstag fallen 100% der Kursgebühr an. • Zur Fristwahrung muss die Rücktrittserklärung grundsätzlich schriftlich, per Email oder Telefax erfolgen.Bindend ist der Eingang der Erklärung bei der KVW KN-Hegau. • Anfallende Stornogebühren sind sofort zur Zahlung fällig. • Bei Nichtteilnahme an einem gebuchten Kurs, auch im Falle einer Erkrankung, entsteht kein Anspruch auf Erstattung der Kursgebühr. Es gelten die o.g. Stornobedingungen. • Die KVW KN-Hegau ist berechtigt, die Stornogebühren gegen eine bereits entrichtete Teilnahmegebühr aufzurechnen. § 5 Gewährleistung/Leistungsstörungen Die KVW KN-Hegau leistet Gewähr für eine gewissenhafte Vorbereitung und Abwicklung, für die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger, für die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung sowie für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Die KVW KN-Hegau ist berechtigt, durch Erbringung einer gleichwertigen Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen. Im Übrigen kann die Abhilfe verweigert werden, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Die KVW KN-Hegau ist nicht verantwortlich für Leistungsstörungen bei Veranstaltungen Dritter, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Beschreibung oder Bestätigung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind und leistet insoweit keine Gewähr, auch nicht bei Teilnahme eines von ihm Beauftragten an solchen Sonderveranstaltungen. § 6 Haftung 1. Die Teilnahme an den Trainings der KVW KN-Hegau erfolgt auf eigenes Risiko und auf eigene Gefahr. 2. Schäden, die durch das eigene Fahrzeug verursacht werden bzw. am eigenen Fahrzeug entstehen, gehen zu Lasten des Teilnehmers. 3. Der Teilnehmer hat die Möglichkeit, für die Durchführung des Trainings eine zusätzliche Versicherung abzuschließen. Siehe §3 Versicherungen. 4. Darüber hinaus ist die Haftung der KVW KN-Hegau ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Nebenpflichtverletzungen, mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter gegenüber dem Teilnehmer. 5. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht für zwingende Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes. 6. Dem Teilnehmer ist bekannt, dass es sich bei dem Fahrsicherheitstraining um eine Veranstaltung mit erhöhtem Gefahrenpotential handelt, bei der auch bei Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt eine Schädigung nicht auszuschließen ist. 7. Der Teilnehmer nimmt daher auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. 8. Die KVW KN-Hegau haftet nicht für Schäden, die auf Umständen beruht, die sich auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen er nicht abwenden konnte (Höhere Gewalt). § 7 Personenbezogene Daten Die KVW KN-Hegau ist berechtigt, im erforderlichen Umfang Daten im Zusammenhang mit Buchungen und Durchführung einer Veranstaltung zu erheben, zu verarbeiten und zu speichern, ggf. die dazu erforderlichen Daten einer vorhandenen Mitgliedschaft zu nutzen. Diese Daten dürfen für die Zeit der Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung gespeichert werden. Die Daten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Die Speicherung der Daten kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. § 9 Sonstige Bestimmungen 1. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Fahrsicherheitstraining im Verhältnis zu den Teilnehmern oder zum Fremdveranstalter/Mieter ist Singen. 2. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. 3. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam, undurchführbar oder lückenhaft sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen, undurchführbaren oder fehlenden Bestimmung gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die die Parteien vereinbart hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit, Undurchführbarkeit oder Lückenhaftigkeit bewusst gewesen wäre. Stand: November 2016
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